Juni 2015

von VES
Zugriffe: 3955

 

Der Bundesfinanzhof hat aktuell die Geltendmachung von Verlustvorträgen in zurückliegenden Jahren vereinfacht. Hiervon dürften insbesondere Steuerpflichtige profitieren, die sich in einer Ausbildung befinden oder ihre Ausbildung vor Kurzem abgeschlossen haben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird ein privates Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensbesteuerung. Dies gilt auch dann, wenn eine im Kaufvertrag vorgesehene aufschiebende Bedingung erst nach Ablauf der 10-Jahresfrist eingetreten ist.
  • Verwenden Einzelhändler eine PC-Kasse, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen dauerhaft speichert, kann der Betriebsprüfer auch auf die Kasseneinzeldaten zugreifen. Auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung kann man sich dann nämlich nicht mehr berufen, so der Bundesfinanzhof.
  • Potenzielle Vermieter sollten wissen, dass die Zweifel an der Einkünfteerzielungsabsicht umso größer werden, je länger die Zeitspanne zwischen dem Beginn des Werbungskostenabzugs und der Einnahmenerzielung andauert. Um vorweggenommene Werbungskosten abziehen zu können, ist also Beweisvorsorge oberstes Gebot.
  • Der Höchstbetrag von 1.250 EUR wird auch bei mehreren häuslichen Arbeitszimmern nur einmal gewährt. Hier besteht allerdings noch Hoffnung, da das Finanzgericht die Revision zugelassen hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2015. Viel Spaß beim Lesen!

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 06/2015:

Alle Steuerzahler
Privates Veräußerungsgeschäft: Aufschiebende Bedingung verlängert die 10-Jahresfrist nicht
Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen vor allem bei Berufsausbildungskosten
Höchstbetrag wird auch bei mehreren Arbeitszimmern nur einmal gewährt

Vermieter
Vorweggenommene Werbungskosten bei einem zunächst unbebauten Grundstück
Zinsswap-Geschäfte gehören nicht zu den Vermietungseinkünften

Freiberufler und Gewerbetreibende 
Zugriff auf Kassendaten von Einzelunternehmen bei einer Außenprüfung Steuerpflichtiger Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay

Umsatzsteuerzahler
Zahnaufhellung kann umsatzsteuerfrei sein
Umsatzsteuer bei Sponsoringmaßnahmen
Nur 7 % Umsatzsteuer auf zusammengestellte Lebensmittelboxen

Arbeitgeber
Kein zeitanteiliger Ansatz der Ein-Prozent-Regelung Keine Pauschalierungspflicht bei Minijobs

Arbeitnehmer
Profifußballer können Kosten für ein „Sky-Abo“ nicht steuerlich absetzen

Abschließende Hinweise
Broschüre mit Steuertipps für alle Steuerzahler
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 05/2015